Kosten und Erstattungsmöglichkeiten

Preisliste

Für meine Leistungen berechne ich folgende Honorare:

  • Einzelberatung:
    • Erstgespräch (90 Minuten): 117 Euro
    • Folgeberatung 50 Minuten: 65 Euro
    • Folgeberatungen 25 Minuten: 32,50 Euro
  • Kürzere oder längere Beratungszeiten sowie Beratungen zwischen den vereinbarten Terminen – z.B. per Email oder Telefon – werden entsprechend nach tatsächlich anfallender Beratungszeit abgerechnet.
  • Findet die Beratung außerhalb der Praxis für Ernährungstherapie, Sylke Sedelies, statt, entstehen zusätzliche Kosten durch An- und Abfahrt. Diese berechnen sich nach dem Zeitaufwand für An- und Abfahrt zuzüglich der Fahrtkosten.
  • Honorar für die Erstellung, Auswertung und Besprechung einer Nährwertfeinanalyse auf der Basis eines 3-Tage-Mengenprotokolls: 105,00 EUR.
  • Honorar Salicylat-Hotline: 1,30 EUR pro Minute nach anfallender Beratungszeit, z.B. 26,00 EUR für ein 20-Minuten-Beratungsgespräch.
  • Für Beratungen, die über die Audio-Verbindung meines geschützten Online-Beratungsraums stattfinden, fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Auf Wunsch kann die Beratung auch telefonisch stattfinden. Für Telefonate ins Ausland fallen zusätzliche Kosten an, z.B. 12 bzw. 29 Euro-Cent pro Minute ins Festnetz bzw. Mobilfunknetz von Österreich, der Schweiz oder den USA. Weitere Tarife auf Anfrage. Zusätzlich anfallende Kosten für Telefonate ins Ausland stelle ich zusammen mit den Beratungskosten bzw. den Kosten für die Salicylat-Hotline in Rechnung.
  • Honorare für Vorträge und Weiterbildunsangebote auf Anfrage.

Der Betrag ist jeweils innerhalb von 10 Tagen nach der Beratung bzw. Rechnungsstellung fällig.


Kostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren einen Zuschuss zu den Kosten einer Ernährungstherapie. Die Höhe des Zuschusses variiert: Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Um einen Kostenbezuschuss zu beantragen benötigen Sie:

  • eine Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt (das Budget Ihres Arztes wird dadurch nicht belastet!) und
  • einen Kostenvoranschlag zur Ernährungstherapie

Auf Anfrage stelle ich ihnen gerne einen Vordruck für die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Verfügung und erstelle einen Kostenvoranschlag.

Erstattung durch private Krankenkasse oder Beihilfe

Auch eine Erstattung durch private Krankenkassen oder Beihilfe ist möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Kostenträger und kontaktieren mich, um die Details zu klären.

Stand: 02.01.2023